Leider notwendig: Deutsch ins Grundgesetz
Denglisch durchseucht bereits Verwaltungssprache und Gesetzgebung
Gegen den Willen der Parteiführung forderten die Delegierten des CDU-Bundesparteitages
Anfang Dezember 2008, Deutsch im Grundgesetz zu verankern. Dies soll durch einen Zusatz
in Artikel 22 des Grundgesetzes erfolgen, mit dem Wortlaut: "Die Sprache der
Bundesrepublik ist Deutsch". Bisher bestimmt dieser Artikel lediglich: "Die
Bundesflagge ist schwarz-rot-gold".
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, daß in Deutschland
Deutsch gesprochen wird. Als das Grundgesetz 1949 verabschiedet wurde, dachte deshalb
auch niemand daran, neben den Farben der Bundesflagge auch ausdrücklich die Sprache
des neuen Staates festzuschreiben.
Inzwischen ist es aber leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Nicht nur
Medien und Werbung verunstalten Tag für Tag die deutsche Sprache. Auch in der
Wirtschaft verwechselt man Weltläufigkeit und Internationalität mit englischem
Imponiergefasel. In den obersten Etagen wird so der Vorstandsvorsitzende zum CEO,
der leitende Geschäftsführer zum COO, der Finanzvorstand zum CFO oder der
Chefstratege zum CSO. Der gewöhnliche Koofmich druckt zumindest so etwas wie
"Consultant" auf die Visitenkarte, und auf der untersten Stufe wird der
Hausmeister zum "Facility Manager".
Besonders erschreckend ist aber, wie die Durchseuchung der deutschen Sprache mit
Denglisch und zeitgeistigen Blähungen bereits in die Verwaltungssprache und in
die Gesetzgebung eingedrungen ist. Man sehe sich beispielsweise diesen Abschnitt aus
einem offiziellen Bericht der Bundesregierung an:
"Tschänder was?" fragt da hilflos der Bürger. Offenbar ist
sogar die Bundesregierung schon nicht mehr in der Lage, sich auf deutsch verständlich
zu machen. Sie übernimmt den Begriff "Gender Mainstreaming" einfach
aus irgendeiner internationalen Übereinkunft, die natürlich auf englisch
formuliert wurde, ohne sich auch nur noch die Mühe zu machen, ihn irgendwie ins
Deutsche zu übersetzen. Außerdem "implementiert" sie nun, wo
man früher "umgesetzt" oder "verwirklicht" hätte.
Und das ist leider kein Einzelfall. Wie solcher Neusprech sogar in die Gesetzgebung
einfließt – als ob nicht Deutsch, sondern Englisch hierzulande Amtssprache
wäre – veranschaulichen die folgenden beiden Beispiele. Das erste entstammt
dem Energiewirtschaftsgesetz:
Ein "Monitoring" gibt es in der deutschen Sprache nicht. Allenfalls den
Monitor. Darunter verstand man früher mal ein gepanzertes Fluß- und Küstenschiff;
inzwischen wird das Fremdwort aber eigentlich nur noch als Synonym für Bildschirm
gebraucht. Auch die englische Normalsprache kennt kein "Monitoring". Der
Begriff entstammt vielmehr dem englisch gefärbten Kauderwelsch des Wissenschaftsbetriebs.
Gemeint ist damit die systematische Erfassung oder Beobachtung eines Prozesses. Hinter
dem hochtrabenden Wort "Monitoring" verbirgt sich also nichts anderes als
ein Erfahrungsbericht. Früher hätte man das auch so genannt.
Von derselben Güte ist die "Clearingstelle" im Erneuerbare-Energien-Gesetz:
Früher hätte man zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen
eine "Schiedsstelle" bzw. "Klärungsstelle" eingerichtet.
Aber das war ja so simpel, daß es jeder verstanden hat...
Die Hexenjagd auf das "generische Maskulinum"
Zusätzlich werden die Gesetzestexte neuerdings mit der Hexenjagd auf das "generische
Maskulinum" befrachtet. Zum Beispiel ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht
mehr vom "Letztverbraucher" die Rede, sondern von "Letztverbraucherin
oder Letztverbraucher". In derselben Weise werden Wirtschaftsprüfer, Umweltgutachter,
Buchprüfer und Sachverständige geschlechtlich verdoppelt. Auch den "Anlagenbetreiber"
darf es nur noch als "Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber" geben. Nur
beim "Netzbetreiber" und beim "Übertragungsnetzbetreiber"
hat man es aus unerfindlichen Gründen versäumt, die weibliche Form hinzuzufügen
und voranzustellen.
Bei dieser kabarettreifen Variante der "political correctness" handelt
es sich um eine Auswirkung des Ende 2001 erlassenen "Gesetzes zur Gleichstellung
von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
(Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)". In § 1 Abs. 2 schreibt dieses Gesetz
vor: "Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung
von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen." Die amtlichen
Vollstrecker haben es dabei vor allem das generische Maskulinum abgesehen, das wie
das generische Femininum und Neutrum zwar jeweils beide Geschlechter umfaßt,
aber gerade deshalb von "fortschrittlichen" Kleingeistern verdächtigt
wird, das weibliche Geschlecht auf hinterlistige Weise zu diskriminieren. Seitdem
wird in allen Bereichen, die dem Bund unterstehen, das generische Maskulinum durch
genauso umständliche wie dümmliche Doppel-Konstruktionen ersetzt. Allerdings
mit Ausnahmen. So hat man bisher noch davon abgesehen, das generische Maskulinum auch
im Grundgesetz zu tilgen, wo dann etwa der Artikel 1 konsequenterweise lauten müßte:
"Die Würde der Menschin oder des Menschen ist unantastbar."